Anpassung der Schutz- und Hygienemaßnahmen bei der Einschulungsfeier

Sehr geehrte Eltern / Erziehungsberechtigte,

die neue Niedersächsische Corona-Verordnung sowie Vorgaben des Kultusministeriums machen eine Anpassung der Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Einschulungsveranstaltung am 02.09.2021 erforderlich.
Gemäß der 3G-Regel muss ich Sie darauf hinweisen, dass alle teilnehmenden Begleitpersonen an der Einschulungsfeier einen negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis benötigen. 
Unsere neuen Fünftklässler*innen testen sich bitte am Donnerstagmorgen zu Hause mit den Tests, die von den Grundschulen vor den Sommerferien verteilt worden sind. Sollte ein Test fehlen, so kann dieser am Mittwochvormittag im Sekretariat abgeholt werden. 
Aufgrund der Kontrolle der Nachweise der Begleitpersonen kann es im Einlassbereich zu Verzögerungen kommen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, den Saal bereits ab 8.00 Uhr zu betreten, damit die Einschulungsfeier pünktlich um 8.30 Uhr beginnen kann. 
Darüber hinaus bitte ich um Einhaltung der Quarantäneregeln für Reiserückkehrer*innen aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten. 
Die weiteren Schutz- und Hygienemaßnahmen, über die wir Sie mit unserem Schreiben vom 16.07.2021 informiert haben, bleiben bestehen. 
Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die dem Schutz der Schulgemeinschaft dienen und sicherstellen sollen, dass möglichst viel Präsenzunterricht stattfinden kann. 

Ich verbleibe mit großer Vorfreude auf die Einschulungsfeier mit freundlichen Grüßen.

Dietmar Telge
Schulleiter

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